Gestörte Flugsicherung: Airlines können Staat haftbar machen
Wegen Störungen bei der staatlichen Flugsicherung musste eine Airline Flüge streichen. Ihr entstand ein wirtschaftlicher Schaden. Muss der Staat diesen ersetzen? Die EU-Flugsicherungsvorschriften jedenfalls sprechen dafür, sagt der EuGH.
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