Ein in Deutschland geborener und lebender Italiener hat sich erfolgreich gegen die Anordnung seiner Auslieferungshaft zwecks Überstellung in sein Geburtsland gewandt. Das BVerfG rügt die fehlende Begründungstiefe der Entscheidungen, mit denen das OLG Stuttgart den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen hatte.
Mehr lesen