Nach Abschluss des Asylverfahrens: Ausländerbehörde wieder zuständig
Begehrt ein Ausländer nach Abschluss seines Asylverfahrens eine Wiederaufnahme, nur um die bestandskräftige Abschiebungsandrohung aus der Welt zu schaffen, ist das BAMF dafür die falsche Adresse. Die Ausländerbehörde ist zuständig, sagt das BVerwG.
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