Freitag, 18.10.2024
Pro-Palästina-Demo: Versammlungsziel darf nicht bloße Lärmbelästigung sein

Der VGH Mannheim hat die Lärm-Auflagen für eine Versammlung vor den Toren eines israelischen Rüstungskonzerns bestätigt. Ziel der Demonstration dürfe es nicht in erster Linie sein, die Abläufe des Unternehmens zu stören und dessen Mitarbeitende zu belästigen.

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