Aufnahme und Verbleib im Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) setzen voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Kriterien des vom ZIF erstellten Anforderungsprofils erfüllen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Dazu gehöre auch "hervorragende soziale und interkulturelle Kompetenz". Die hierzu ergangene Beurteilung der Tatsachengerichte sei revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
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