Wird ein Flugreisender an Bord durch einen Unfall verletzt und anschließend unzureichend medizinisch erstversorgt, so dass sich die Verletzung verschlimmert, handelt es sich um einen einheitlichen Unfall im Sinn des Übereinkommens von Montreal. Laut Europäischem Gerichtshof erstrecken sich die Regeln und Fristen für die dort vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Fluggesellschaften auch auf die unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord.
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