Kapitalgesellschaften dürfen für ihre Geschäftsführer ein Höchstalter von 70 Jahren bestimmen. Darin liegt keine unsachliche Diskriminierung, sagt das OLG Frankfurt a.M.
Mehr lesenGerede, Gesten, Grabschen: Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat prüfen lassen, in welchen Situationen juristischer Schutz greift. Sie findet, das Ergebnis zeigt Deutschland in einer Sonderrolle im europäischen Vergleich.
Mehr lesenEine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keinen Termin für eine Wohnungsbesichtigung. Nun muss der Makler ihr 3.000 Euro Entschädigung zahlen, bestätigt der BGH.
Mehr lesenAnstatt in seinem 16-seitigen Lebenslauf lud ein Bewerber den Nachweis für seine Schwerbehinderung ausschließlich in einer Anlage "Cover Letter" hoch. Das musste der Arbeitgeber nicht erkennen und haftet deshalb laut ArbG Mannheim auch nicht auf Entschädigung nach dem AGG.
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