Mittwoch, 25.2.2026
Lukratives Geschäftsmodell untersagt: Kein Weiterverkauf von Wiesn‑Tischen

Wegen Irreführung der Käufer darf eine Eventagentur keine Tischreservierungen für das Oktoberfest mehr anbieten. Denn: obwohl sie weit mehr als den üblichen Preis für einen Zehnertisch zahlten, erwarben die Feierwilligen keinen gesicherten Anspruch auf den Tisch.

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