Das BVerfG wird nicht mehr feststellen, ob die hessische AfD-Fraktion ihr Mitglied Kahnt im Oktober 2020 rechtswidrig ausgeschlossen hat. Kahnt hatte nach seinem Austritt aus der Partei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr und nahm seinen Antrag im Landesorganstreitverfahren zurück.
Mehr lesen