Der Verdacht einer sogenannten Adbusting-Aktion, also der Ersetzung eines Werbeplakats (hier: der Bundeswehr) durch ein umgestaltetes Plakat, das den Sinn des ursprünglichen auf den Kopf stellt, rechtfertigt keine Wohnungsdurchsuchung. Dies stellt das BVerfG klar.
Mehr lesen