Donnerstag, 21.12.2023
Keine Wohnungsdurchsuchung wegen "Adbusting"-Aktion

Der Verdacht einer sogenannten Adbusting-Aktion, also der Ersetzung eines Werbeplakats (hier: der Bundeswehr) durch ein umgestaltetes Plakat, das den Sinn des ursprünglichen auf den Kopf stellt, rechtfertigt keine Wohnungsdurchsuchung. Dies stellt das BVerfG klar.

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