Donnerstag, 24.3.2022
Steuerermäßigung für mehrjährige Überstundennachzahlung

Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten in einer Summe geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 02.12.2021 entschieden. Die Tarifermäßigung finde nicht nur auf die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlungen von variablen Lohnbestandteilen – hier in Form der Überstundenvergütungen – Anwendung.

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