Mittwoch, 26.11.2025
Überstunden: Zusatzvergütung erst ab 41. Wochenstunde diskriminiert Teilzeitkräfte

Eine ta­rif­li­che Re­ge­lung be­nach­tei­ligt Teil­zeit­kräf­te, wenn Mehr­ar­beits­zu­schlä­ge erst ab der 41. Wo­chen­stun­de ge­zahlt wer­den. Zu­schlä­ge müss­ten an­tei­lig frü­her grei­fen, so­bald die in­di­vi­du­el­le Ar­beits­zeit über­schrit­ten werde, hält das BAG fest.

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