Freitag, 21.11.2025
Bettensteuer: Bayerns Kommunen bleiben außen vor

Die Landeshauptstadt München muss schlucken, dass sie keine Übernachtungsteuer erheben darf. Bayerns Kommunen ist es generell verboten, eine solche Steuer zu erheben. Damit will das Land den Tourismus schützen. Der VerfGH Bayern hält das für rechtens.

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