Private Streaming-Portale dürfen nicht die gesamte ARD-Mediathek kopieren, um das eigene Angebot zu verbreitern. Ein solches Vorgehen sei kein datenschutzrechtlich zulässiges "Embedding" mehr, bestätigt das OLG Köln – und geht sogar noch weiter.
Mehr lesenNach der Zustimmung in Brandenburg kann die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio starten. Warum der Streit um den Rundfunkbeitrag trotzdem bleibt.
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