Im US-Kongress konnte sich US-Präsident Donald Trump erneut durchsetzen. Das Repräsentantenhaus verabschiedete ein Gesetz, das zuvor bereits genehmigte Auslandshilfen und Bundesmittel für öffentliche Rundfunksender in Milliardenhöhe streicht.
Mehr lesenEiner öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber können sich Stellenbewerber auf Art. 33 Abs. 2 GG berufen, der jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gewährt. Die Rundfunkfreiheit des Senders stehe der grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Norm nicht entgegen, erweitere aber den Entscheidungsspielraum bei der Personalauswahl. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.
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