Für die Folgekosten der schmerzhaften Begegnung einer Urlauberin aus Sachsen-Anhalt mit einer Ziege in einem Streichelgehege muss der Tierpark nicht aufkommen – dies entschied das LG Stralsund (Urteil vom 23.12.2025 - 2 O 77/25).
Geklagt hatte die Krankenversicherung der Frau, bei der nach dem Zoobesuch Behandlungskosten angefallen waren. Die zum Verhandlungsbeginn 63-Jährige hatte im Sommer 2023 mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel Urlaub im Nordosten gemacht. Im Streichelgehege des Vogelparks Marlow kam es dann zu einem Unfall, bei dem eine Ziege die Frau zu Fall brachte. Die Altenpflegerin stürzte so unglücklich, dass sie später am Knie operiert werden musste und etwa ein Jahr lang krankgeschrieben war.
Aggressives Tier? Ausgehungert?
Die Krankenkasse machte in der Klage für Behandlung und Krankengeldzahlungen angefallene Kosten in Höhe von mehr als 31.000 Euro geltend. Ihrer Auffassung nach handelte es sich bei der Ziege um ein aggressives Tier, welches aus dem Streichelgehege hätte entfernt werden müssen. Bereits die Ziegenrasse, welche sowohl bei weiblichen als auch männlichen Tieren Hörner aufweise, sei nicht für den Einsatz im Streichelzoo geeignet, meinte die Kasse. Zudem seien die Tiere ausgehungert gewesen.
Dieser Auffassung folgte das Gericht jedoch nicht. Es legte dar, dass der Tierpark, welcher die Tiere zu Erwerbszwecken und damit als Nutztiere im Sinne des § 833 S. 2 BGB halte, alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Ein Pflichtverstoß des Tierparks sei nicht erkennbar.
Bei der Ziegenrasse handle es sich zudem um eine in deutschen Streichelgehegen weit verbreitete und geläufige Rasse, so das LG Stralsund. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass das Tier besonders aggressiv gewesen wäre oder Hunger eine Rolle gespielt hätte. Die umgeworfene Frau habe nämlich im Gegensatz zu anderen Personen innerhalb des Streichelgeheges gerade kein Futter dabeigehabt. Aus den Zeugenaussagen ergebe sich, dass die Ziege im Anschluss auch nicht bei der Frau geblieben sei, um nach Futter zu suchen.
"Die hat die voll aufs Korn genommen"
In der Verhandlung hatten Zeuginnen und Zeugen widersprüchliche Angaben zum Verhalten der Ziege gemacht. "Die hat die voll aufs Korn genommen", hatte eine Person ausgesagt. Der Schwiegersohn der Betroffenen sagte hingegen aus, die Herde sei aus irgendeinem Grund in eine bestimmte Richtung des Geheges gerannt. "Sie stand halt genau im Weg."
Gezielter Angriff oder Zusammenstoß, weil sich die Herde bewegte? Das konnte das Gericht nach eigenen Angaben nicht aufklären. Laut Tierpark war ein entsprechender Vorfall in Marlow ansonsten bislang nicht bekannt.
Laut Gericht sollte jedoch vernünftigen Besucherinnen und Besuchern bewusst sein, dass der Kontakt mit Tieren auch Kontakt mit tierischem Verhalten bedeute, "welches spontan, willkürlich und zuweilen auch unerwartet" sein und damit mitunter auch zu Gefahren führen könne. Es stehe aber jedem frei, das Streichelgehege nicht zu betreten. Dass eine oder mehrere Ziegen Menschen dort anrempeln, könne ein Tierpark auch bei aller Sorgfalt nicht verhindern.
Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Die Krankenkasse könnte Berufung einlegen, mit der sich dann das OLG Rostock befassen müsste.


