Pferd erschreckt sich vor Pilgern: Erzbistum haftet nicht

Ein wertvolles Pferd erschreckt sich am Rande einer Wallfahrt mit Pilgern, stürzt und verletzt sich schwer. Wer bezahlt den Schaden? Jedenfalls nicht das Erzbistum Paderborn. Das habe die Wallfahrt zwar organisiert, trage aber keine Schuld.

Ein Pferdebesitzer aus Salzkotten hat das Erzbistum Paderborn auf etwa 150.000 Euro Schadensersatz verklagt. Grund: Eines seiner Tiere sei am Rande einer Wallfahrt mit Pilgern gescheut, über ein geparktes Auto gesprungen, gestürzt und dabei schwer verletzt worden. Das damals wertvolle Tier sei heute wertlos. Das LG Paderborn hat die Klage nach Angaben eines Sprechers abgewiesen (Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25).

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Veranstalter der Wallfahrt keine Verkehrssicherheitspflichten verletzt. Die Wallfahrt findet auf einer öffentlichen Straße statt. Dazu gehöre auch, dass Fahnen geschwenkt und Musik gespielt werde. Der Veranstalter habe die Anwohner nicht darüber informieren müssen.

In der mündlichen Verhandlung hatte das Erzbistum angemerkt, dass es die Marienwallfahrt im Salzkottener Ortsteil Verne nicht organisiere und damit der falsche Ansprechpartner für die Klage sei. Diesen Punkt musste das Gericht dann nicht mehr klären, weil es die Klage aus anderen Gründen abgewiesen hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Pferdebesitzer kann Berufung beim OLG Hamm einlegen.

LG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 - 2 O 197/25

Redaktion beck-aktuell, js, 17. Dezember 2025 (dpa).

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