Ein Richter aus dem Kreis Steinfurt ist wegen zwei Fällen sexueller Belästigung gem. § 184i StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 7.000 Euro muss der Mann wegen sexuell übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. In allen weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen.
Der Mann hatte nach Überzeugung des LG Osnabrück zu zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen.
Laut dem für den Fall zuständigen Richter war der Mann schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein "selbstbewusstes und sicheres Auftreten" Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen "sexuellen Bedürfnissen nachzugehen".
Richter: "Hose einfach näher als das Hirn"
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Sie hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Volljuristen nicht nur wegen sexueller Belästigung gem. § 184i StGB und Nachstellung gem. § 238 StGB für schuldig. Zusätzlich hatte sie ihm sexuelle Nötigung gem. § 177 StGB in Tateinheit mit Körperverletzung gem. § 223 StGB vorgeworfen. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt.
Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der Mann laut Urteil eine Affäre oder hatte zumindest versucht, eine solche einzugehen.
Der zuständige Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: "Bei Ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn." Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.


