Apple verletzt mit den Suchfunktionen "Spotlight" und "Siri & Suchen" zumindest nicht einen Teil der Software-Patente des Chipkonzerns Qualcomm. Das Landgericht München I hat am 31.01.2019 vier der insgesamt acht zur Entscheidung anstehenden Klagen wegen der Verletzung der Europäischen Patente 1 955 529 und 1 956 806 ("Verfahren und Vorrichtung zur Kommunikationskanalauswahl") abgewiesen (Az.: 7 O 14454/17, 7 O 14459/17, 7 O 14461/17 und 7 O 14456/17). Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Gericht verneinte Verwirklichung des Merkmals "Standby-Anzeige"
Das LG München I sah keine Verwirklichung des Merkmals "Standby-Anzeige". Denn eine Eingabemöglichkeit in einem Standby-Modus im Sinne der Klagepatente liegt nach Auffassung der Kammer nicht vor, wenn der Nutzer zunächst zielgerichtet eine Anwendung aufrufen muss. Genau das sei aber bei der in Streit stehenden früheren Version der Suchfunktionalität (bis einschließlich ioS 11) der Funktion "Spotlight Suche/Siri & Suchen" der Fall.
Klägerin darf in weiteren Verfahren noch Stellung nehmen
In vier weiteren Verfahren betreffend die Patente EP 3 094 067 und EP 3 054 658 (Az. 7 O 14455/17, 7 O 14457/17, 7 O 14460/17 und 7 O 14462/17), die ebenfalls gegen die Funktion "Spotlight-Suche" und "Siri & Suchen" (bis einschließlich ioS 11) gerichtet sind, traf das LG noch keine endgültige Entscheidung. Die Klägerin darf zunächst zu vorläufigen Hinweisen der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts, die erst nach dem letzten Verhandlungstermin ergangen sind, schriftlich Stellung nehmen.
LG München I, Urteil vom 31.01.2019 - 7 O 14454/17
Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2019.
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