Ein Unternehmer aus dem Landkreis Starnberg muss u.a. wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen für fünf Jahre und zehn Monate in Haft, wie das LG München II am Dienstag verkündete. Hintergrund sind Maskengeschäfte mit dem Bundesgesundheitsministerium, deren Erträge er nicht ordnungsgemäß versteuert hatte (Urteil vom 24.02.2026 – W5 KLs 75 Js 45509/23).
Im April 2020 hatte seine in der Schweiz ansässige Firma vom Bundesgesundheitsministerium im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Zuschlag für die Lieferung von fünf Millionen FFP2-Masken erhalten. Die Gesellschaft hatte die Masken dann auch im Oktober 2020, wie vereinbart, zum Preis von rund 22 Millionen Euro ausgeliefert. Der Unternehmer hatte jedoch die Gewinne daraus nicht ordnungsgemäß versteuert, wie die 2. Große Wirtschaftsstrafkammer in München nun feststellte. So habe er unzutreffende oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben und die sehr beträchtlichen persönlichen Ausschüttungen nicht erklärt. Dadurch habe er betriebliche Steuern von rund 9,1 Millionen Euro und persönliche Steuern von rund 1,6 Millionen Euro verkürzt.
Bei seiner Festnahme hatte die Polizei den Mann zudem mit einem geladenen Revolver mit Munition sowie zwei totalgefälschten slowenischen Ausweisen angetroffen, sodass er nun auch wegen unerlaubten Besitzens und Führens einer Schusswaffe und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen verurteilt wurde.
Angeklagter stützte sich auf dubiose diplomatische Immunität
Das Urteil resultierte nach Mitteilung des Gerichts aus einer Verständigung nach § 257c StPO, im Rahmen derer der Unternehmer auch ein Geständnis abgelegt hatte. Allerdings hatte er zu seiner Verteidigung zwischenzeitlich eine vermeintliche diplomatische Immunität durch einen Diplomatenstatus der Republik Sao Tomé e Principe angeführt. Eine solche habe die Kammer indes nicht feststellen können, weil es an einer Akkreditierung in Deutschland gefehlt habe, hieß es vom Gericht.
Zugunsten des Mannes habe die Kammer sein Geständnis und die Belastungen durch die Untersuchungshaft berücksichtigt. Zu seinen Lasten seien insbesondere die hohe Summe der verkürzten Steuern, frühere Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und eine erhebliche kriminelle Energie gewertet worden.
Dem Unternehmer und der Staatsanwaltschaft steht die Revision zum BGH offen. Die Frist beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Vorerst bleibt der Mann in Untersuchungshaft.


