Dresdner Verein Zwiebelfreunde im Visier
Im Rahmen der Ermittlungen wurden am 20.06.2018 die Räume des Dresdner Vereins Zwiebelfreunde e. V. und die Wohnungen von Vorstandsmitgliedern in Berlin, Dresden, Augsburg und Jena durchsucht. Damit sollte die Identität von Personen hinter der Veröffentlichung des "Reiseführers für Krawalltouristen" im Internet ermittelt werden. In dem nun bekanntgewordenen Urteil des LG München I, das bereits vergangene Woche erlassen wurde, werden die Beschlüsse zu den Durchsuchungen als rechtswidrig angesehen, bestätigte Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer am 24.08.2018 in München.
Verein Zwiebelfreunde setzt sich für Anonymisierung im Netz ein
Der Verein Zwiebelfreunde fördert seit Jahren das anonyme Netzwerk Tor, in dem man seine Spuren im Netz verschleiern kann. Außerdem sammelt der Verein Spenden für das amerikanische Technik-Kollektiv RiseUp, das unter anderen anonyme E-Mail-Konten anbietet. Die Autoren der Kampfschrift und eines dazugehörigen Blogs hatten eine RiseUp-Adresse verwendet.
LG: Wahrscheinlichkeit für Auffinden relevanter Daten nicht ausreichend
Das LG begründete seinen Beschluss damit, dass "keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten" bestanden habe. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung "RiseUp Networks" auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören." Der Verein und RiseUp könnten auch nicht gleichgesetzt werden. "Die Verbindung besteht, soweit bisher ersichtlich, nur in der Unterstützung des Netzwerks durch das Sammeln von Spenden."