"Reichsbürger"-Prozess: Männer zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Im Prozess gegen zwei Führungsfiguren der "Reichsbürger"-Szene in Thüringen ist das Urteil gefallen. Das Abrutschen der beiden Männer in die Szene erfolgte nach mehr oder weniger exemplarischem Muster.

In einem "Reichsbürger"-Prozess am LG Mühlhausen sind mehrjährige Haftstrafen verhängt worden. Das Gericht verurteilte zwei mutmaßliche Führungsfiguren einer "Reichsbürger"-Gruppe zu fünf Jahren und sieben Monaten beziehungsweise zu vier Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat den Männern unter anderem die Bildung und Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB sowie schwere Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 3 AO vorgeworfen.

Die beiden Männer hätten versucht, die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu untergraben, sagte die Vorsitzende Richterin Sarah Teicher. "Sie wollten den Staat lahmlegen und mindestens dazu beitragen, dass das bestehende Staatssystem möglichst rasch zusammenbricht." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 53 und 55 Jahre alten Männer hätten versucht, die Behörden durch das massenhafte Versenden von Schreiben etwa an Stadtverwaltungen oder das Thüringer Finanzgericht zu blockieren. Ihre Schreiben hätten zudem auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes persönlich gezielt, indem hohe Geldbeträge von ihnen gefordert worden seien. "Durch die hohen Geldforderungen wollten sie die Behördenmitarbeiter einschüchtern."

Radikalisierung während Corona-Pandemie

Bei ihrer Urteilsbegründung zeichnete die Richterin eine nahezu klassische Karriere der beiden Männer ins Milieu der sogenannten Reichsbürger nach. So stamme der 55-Jährige aus einer Landwirtschaftsfamilie und habe bis in die 2010-er Jahre ein eigenes Unternehmen geführt, das schließlich aber Millionenschulden angehäuft habe. Nachdem auch noch seine Frau schwer erkrankt sei, habe sich der Mann der "Reichsbürger"-Ideologie zugewandt, auch mit dem Zweck, die Zahlung von Steuern zu vermeiden.

Als Teil dieser Vereinigung sei der 53-Jährige bald als Führungsfigur anerkannt worden, sagte die Richterin. Er habe angefangen, den Rechtsstaat in Deutschland infrage zu stellen, nachdem er in einem Familienrechtsstreit mehrfach gerichtlich unterlag.

Dabei habe er erfolglos versucht, ein Umgangsrecht für seine drei Kinder zu erstreiten. Beide Männer hätten sich im Verlauf der Corona-Pandemie dann immer weiter radikalisiert. Der 55-Jährige wurde zuvor unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr mehr bestanden habe.

Redaktion beck-aktuell, sst, 3. März 2026 (dpa).

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