Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Freisprüche
© dpa / Garmisch-Partenkirchner Tagblatt / Josef Hornsteiner

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter, ein Fahrdienstleiter und der zuständige Bezirksleiter, freigesprochen worden. Das hat das LG München II entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.

Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt, als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg. Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein "Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. 

"Das war eine Komfortfrage"

Die Einschätzung teilte das Gericht nicht und sprach die beiden Angeklagten frei.* "Ist also niemand schuld?", fragte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Aus Sicht des Gerichts ist zumindest niemand persönlich strafrechtlich verantwortlich für das Unglück, bei dem im Juni 2022 vier Frauen und ein 13-Jähriger starben.

Das Gericht habe "eine unfallursächliche Pflichtverletzung nicht feststellen können", sagte Lenz und begründete damit den Freispruch des für die Strecke zuständigen Bezirksleiters Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war.

Wie marode die Schienen waren, die schließlich dafür sorgten, dass der Zug im oberbayerischen Burgrain entgleiste, habe man von außen gar nicht sehen können, so Lenz. Eine chemische Reaktion innerhalb der Betonschwellen habe dazu geführt, dass sie morsch wurden.

Zwar sei bekannt gewesen, dass das Schienennetz in der Region "marode" sei. "Da schlägt's und scheppert's und macht's und tut's." Aber keiner der Zeugen habe vor Gericht geäußert, "dass er konkret Sicherheitsbedenken gehabt hätte", betont Richter Lenz. "Das war eine Komfortfrage."

Einen Sorgfaltsverstoß sieht das Gericht nicht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft. Infrage stand beispielsweise, ob in dem fraglichen Schienenbereich eine Langsamfahrstrecke hätte eingerichtet werden müssen. "Wir können unterm Strich nicht feststellen, dass er sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat" - so die abschließende Beurteilung von Richter Lenz.

Lokführer berichtete vor Unfall von "Schlenker"

Von einem Schlagen und Scheppern auf den Schienen, einem "Schlenker", hatte auch ein Lokführer dem zuständigen Fahrdienstleiter am Tag vor dem Unfall berichtet. Weil der Mann diese Meldung nicht weiter gab, stand auch er vor Gericht. Ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sah ein Augenblicksversagen nach jahrelang tadelloser Arbeit. Auch dieser Forderung folgte das Gericht aber nicht.

Die Kammer sieht in dem Versäumnis, den Funkspruch weiterzugeben, zwar schon einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ob der Unfall im Fall der Weitergabe dann verhindert worden wäre, sei aber fraglich. Das Gericht könne "letzten Endes nicht sicher sagen, ob es dann zu einer Vermeidung des Unfalls gekommen wäre", sagte Lenz. "Es spricht sogar manches dafür, dass der Unfall trotzdem stattgefunden hätte." Unklar sei zum Beispiel, ob der gemeldete "Schlenker" überhaupt genau dort auftrat, wo später der Unfall verursacht wurde.

Kosmos Bahn

"Ist das Gerechtigkeit?", fragte Richter Lenz auch. Und betonte, aus seiner Sicht habe seine Kammer durchaus zur Gerechtigkeit beigetragen. "Wir sind dazu auch in den Kosmos Bahn tief eingedrungen", sagte er. "Da gibt's Strukturelemente in diesem System, die uns unverständlich geblieben sind." Beispielsweise könne er nicht verstehen, warum Funksprüche nicht digital weitergegeben werden. "Das ist etwas, was wir nicht begreifen können, wenn es um die Sicherheit geht."

Auch die Schilderungen der knappen Budgets sei eindrücklich gewesen. "Spätestens Mitte des Jahres war der Budgettopf leer." Besonders kritisch äußerte er sich zu dem Aussageverhalten von Bahn-Mitarbeitern, die als Zeugen ausgesagt hätten und denen es dabei aus seiner Sicht vor allem um die eigene Haut gegangen sei.

Die Deutsche Bahn wollte das Urteil auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht kommentieren, verwies auf eine "uneingeschränkte und vollumfassende" Kooperation mit der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren. "Wir werden die Urteilsbegründung des Landgerichts München II auch für die weitere Aufarbeitung nutzen und gegebenenfalls notwendige weitere Anpassungen an Regelwerk und Prozessen prüfen", sagte ein Sprecher.

Revision ist eine Option

Ob die juristische Aufarbeitung mit den Freisprüchen abgeschlossen ist, bleibt zunächst aber unklar. Die Staatsanwaltschaft München II lässt offen, ob sie Rechtsmittel einlegen und in Revision gehen will. Man wolle das nun erwägen, sagte ein Sprecher. Eine Woche hat die Behörde dafür Zeit.

Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.

(* Die Meldung wurde umfangreich aktualisiert und ergänzt. 19.01.2026, 17:28h, jvh)

Redaktion beck-aktuell, bw, 19. Januar 2026 (dpa).

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