Der Chip-Hersteller Qualcomm ist erstinstanzlich mit einer Patent-Klage gegen Apple gescheitert. Das Klagepatent EP 2 460 270 zu einer Schaltkreis-Technik werde durch die in bestimmten iPhone-Modellen verbauten Chips nicht verletzt, hat das Landgericht Mannheim in seinem Urteil vom 15.01.2018 entschieden (Az.: 2 O 190/17; 2 O 16/18).
Patent-Streit betrifft Stromversorgung der Smartphones
In dem Klagepatent ist unter anderem von einer sogenannten “Bulk-Spannung“ die Rede. Die Parteien streiten über dessen Auslegung. Während die Beklagten die Ansicht vertreten, es müsse sich bei der “Bulk-Spannung“ um eine konstante beziehungsweise fixe Spannung handeln, vertritt die Klägerin den gegenteiligen Standpunkt.
LG folgte Argumentation von Apple
Das Landgericht ist aufgrund des Wortlautes des Patentanspruchs sowie aufgrund der Beschreibung des Klagepatentes zu dem Ergebnis gekommen, dass die engere Auslegung der Beklagten zutrifft. Ausgehend von dieser engen Auslegung sei die Klage abzuweisen gewesen, da die “Bulk-Spannung“ bei den angegriffenen Smartphones gerade nicht konstant sei. Es komme deshalb auf die weiteren zwischen den Parteien diskutierten Streitfragen, insbesondere auf die von Seiten der Beklagten angeführte kartellrechtliche Problematik nicht an.
LG Mannheim, Urteil vom 15.01.2019 - 2 O 190/17
Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2019.
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