Durchsuchung bei CDU-Fraktion in Magdeburg war rechtswidrig

Im vergangenen Sommer durchsuchten Ermittler die Fraktionsräume von drei Parteien im Landtag von Sachsen-Anhalt. Dagegen wehrte sich unter anderem die CDU - mit Erfolg.

Die Durchsuchung von Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer war rechtswidrig. Das hat das LG Magdeburg entschieden. Die Beschwerde der CDU-Fraktion und von neun Abgeordneten sei erfolgreich gewesen, teilte das LG mit.

Die Ermittler hatten im Juli die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB durchsucht. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete. Innerhalb der CDU-Fraktion waren die Zusatzzahlungen unter anderem damit gerechtfertigt worden, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten. Nach den Durchsuchungen hatte die Fraktion die umstrittenen Zahlungen eingestellt.

LG: Durchsuchungsanordnung war nicht verhältnismäßig

Die Anordnung der Durchsuchung durch das AG Magdeburg sei nicht verhältnismäßig gewesen, hieß es zur Begründung vor Gericht. Der Landtag als Gesetzgebungsorgan sei grundsätzlich vor einer Durchsuchung aufzufordern, Unterlagen an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Dies habe das AG aber nicht gemacht. 

Gegen die Beschlüsse des LG im Ermittlungsverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Auch von der SPD-Fraktion war zu Beginn dieses Jahres eine Beschwerde eingegangen. Darüber werde zeitnah entschieden, teilte das LG Magdeburg weiter mit.

Redaktion beck-aktuell, sst, 30. Januar 2026 (dpa).

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