LG Köln: Deliktische Schadensersatzansprüche auch bei Fahrzeugkauf nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals möglich

Vom VW-Abgasskandal betroffene Gebrauchtwagenkäufer können gegen Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB einen Schadensersatzanspruch auch dann haben, wenn sie das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Dieselproblematik erworben haben. Dies gehe aus einem vom Landgericht Köln am 11.03.2020 veröffentlichten Urteil hervor, teilt die Kanzlei "VON RUEDEN" am 25.03.2020 mit. Danach müsse VW einer betroffenen Käuferin Schadensersatz unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für ein im Juli 2016 erworbenes Fahrzeug leisten (Az.: 25 O 141/19).

Vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug im Juli 2016 erworben

Der VW-Abgasskandal wurde durch die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG vom 22.09.2015 und der anschließenden umfangreichen Medienberichterstattung der Öffentlichkeit bekannt. Laut Mitteilung der Kanzlei kaufte die Klägerin bei einem Autohändler im Juli 2016 für 16.100 Euro einen VW Caddy. Vor dem LG habe sie 2019 gegen Volkswagen wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 2.000 Euro für die von ihr gefahrenen Kilometer geklagt. Zwischenzeitlich sei das verpflichtende Softwareupdate aufgespielt worden.

LG: Folgeschäden durch Software-Update möglich

Das LG habe Volkswagen jetzt dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und 13.900 Euro an die Klägerin zu zahlen. Laut LG könne es durch das Softwareupdate zu einem erhöhten Verschleiß des Motors kommen und hierdurch die Lebensdauer des Motors nachteilig beeinflusst werden. Verbraucher könnten daher berechtigte Zweifel haben, ob das Softwareupdate überhaupt sinnvoll sei. Im Fall von Folgeschäden ließe sich nicht zweifelsfrei klären, ob diese auf das Softwareupdate zurückzuführen wären, weswegen Folgeschäden voraussichtlich ersatzlos beim Käufer verblieben. Dies müssten Verbraucher nicht hinnehmen, so das LG.

Sittenwidriges Verhalten dauerte über 2015 hinaus fort

"Das Gericht stellt ohne jeden Zweifel fest, dass das sittenwidrige Verhalten der Beklagten mit dem Jahr 2015 kein Ende genommen hat", erklärt die Berliner Rechtsanwältin Kelly Straube von der Kanzlei "VON RUEDEN". Bisher hätten Gerichte überwiegend angenommen, dass wegen der ab dem 22.09.2015 einsetzenden umfassenden Berichterstattung jedem Verbraucher klar gewesen sein muss, dass Dieselmotoren aus dem Hause Volkswagen manipuliert sein könnten. Die Gerichte wiesen in solchen Fällen die Klagen wegen "Kauf in Kenntnis" ab.

LG Köln - 25 O 141/19

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2020.