Grünen-Politiker Gelbhaar gewinnt vor Gericht gegen Berliner Parteikollegin

Die Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich darf bestimmte Aussagen über ihren Parteikollegen Stefan Gelbhaar, der nach Belästigungsvorwürfen seine Bundestags-Kandidatur aufgegeben hatte, nicht wiederholen. Das hat das LG Hamburg entschieden.

Im Rechtsstreit zwischen dem Ex-Bundestagsabgeordneten der Grünen, Stefan Gelbhaar, und der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich hat das LG Hamburg der 25-Jährigen die Wiederholung bestimmter Aussagen über Gelbhaar untersagt. Die Pressekammer bestätigte damit eine zuvor im Eilverfahren getroffene Entscheidung (Beschluss vom 10.03.2025 – 324 O 53/25)

In dem Prozess ging es um Äußerungen aus einer eidesstattlichen Versicherung der Frau gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB, aus der dieser in seiner Berichterstattung zitiert hatte. Der Sender hatte von Belästigungsvorwürfen berichtet, die Gelbhaar als Lüge zurückgewiesen hat und gegen die er sich juristisch wehrt. Im Januar zog der ARD-Sender Teile seiner Berichterstattung zurück, nachdem Zweifel an der Identität einer der Frauen aufgekommen waren, die gegenüber dem Sender Vorwürfe gegen Gelbhaar erhoben hatten.

Für den RBB steht fest, dass eine Grünen-Bezirkspolitikerin aus Berlin-Mitte sich als die betroffene Person ausgegeben und unter falschem Namen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Der RBB räumte inzwischen Fehler in der Berichterstattung ein.

Mehrere prominente Berliner Grüne begleiten Schedlich

In dem aktuellen Hamburger Prozess ging es aber nur um die Aussagen von Schedlich. "Ich fand, dass er mir grenzüberschreitende Nachrichten geschickt hat", sagte Schedlich, die Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus ist, vor Gericht. Am Rande des Prozesses wies Gelbhaars Anwalt, Simon Bergmann, die Vorwürfe erneut zurück.

Mehrere Berliner Grüne begleiteten Schedlich ins Landgericht, darunter die Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch, die Landesvorsitzende Nina Stahr und Ex-Familienministerin Lisa Paus. Gelbhaar war nicht erschienen. Der RBB hatte aus einer eidesstattlichen Versicherung von Schedlich zitiert. Gelbhaar war juristisch mit einem Eilantrag gegen ihre Äußerungen vorgegangen. Das LG Hamburg untersagte der Grünen-Politikerin im März mehrere Aussagen. Schedlich legte daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Schedlichs Anwältin Rebecca Richter ließ auf Nachfrage offen, ob es weitere juristische Schritte gegen die Hamburger Entscheidung geben wird.

Bestätigung der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung

Eine ausführliche schriftliche Begründung wird laut einer Gerichtssprecherin zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kammer untersagte nach Angaben der Sprecherin unter anderem eine Äußerung, in der es insbesondere hieß, dass Gelbhaar Schedlich regelmäßig Nachrichten geschrieben habe.

Die Kammer betonte, dass durch diese Äußerung der Eindruck erweckt worden sei, die Kommunikation sei einseitig von Gelbhaar ausgegangen, obwohl sie tatsächlich im Zuge einer länger andauernden, wechselseitigen Kommunikation erfolgte.

Der Berliner Grünen-Politiker ist seit der Bundestagswahl im Februar nicht mehr Mitglied des Parlaments. Er war im Januar als Direktkandidat des Wahlkreises Berlin-Pankow ausgewechselt worden und stand auch nicht auf der Landesliste seiner Partei. Mitte Dezember hatte er seine Kandidatur um einen Listenplatz überraschend mit Hinweis auf Vorwürfe gegen ihn zurückgezogen. Damals wurden zunächst keine Details dazu bekannt.

LG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2025 - 324 O 53/25

Redaktion beck-aktuell, mam, 19. Mai 2025 (dpa).

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