Vorwurf der Volksverhetzung: Anklage gegen Ex-Richter Bengt Fuchs erhoben

Der frühere Thüringer Verwaltungsrichter Bengt-Christian Fuchs soll sich auf Facebook und einer Burschenschaftsseite rassistisch, sexistisch und homophob geäußert haben – öffentlich und unter Klarnamen. Nun liegt eine Anklage vor. Ob das LG Gera das Verfahren zulässt, ist aber noch offen.

Die Staatsanwaltschaft Gera habe Anklage wegen Volksverhetzung erhoben, berichtete die taz auf ihrer Webseite. Die Vorwürfe bezögen sich demnach auf mehrere Online-Äußerungen aus den Jahren 2009 bis 2019.

Der ehemalige Richter soll unter anderem im August 2019 auf Facebook vorgeschlagen haben, Sinti und Roma als "Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche" zu bezeichnen. Weitere inkriminierte Beiträge seien mutmaßlich unter dem Pseudonym "BeFuchs287" auf einer burschenschaftlichen Internetplattform veröffentlicht worden. Dort habe der Nutzer unter anderem über "häßliche Frauen mit Hängetitten" bei Abschiebungsprotesten geschrieben, den "ausländerfreien Osten" gelobt und erklärt, er wolle keine Lehrkräfte, die "homo- oder transsexuelle Veranlagungen" als normal darstellten. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sei Fuchs, der bis dahin als Richter gearbeitet habe, ins Thüringer Justizministerium gewechselt, so die taz weiter.

Anklage vor Landgericht wegen öffentlicher Rolle

Die Staatsanwaltschaft hält die Äußerungen für strafbar und klassifizierte sie als Volksverhetzung. Aufgrund der hervorgehobenen Stellung Fuchs' im Justizdienst sei die Anklage nicht – wie üblich – vor dem AG, sondern vor dem LG erhoben worden. Eine Einstellung gegen Zahlung von 1.000 Euro habe der ehemalige Richter abgelehnt, berichtet die taz. Diese Möglichkeit sei ihm zuvor in einem informellen Gespräch von der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt worden.

Fuchs bestreite, die Äußerungen verfasst zu haben. Die "vulgäre Wortwahl" entspreche nicht seinem Stil, erklärte er gegenüber der taz. Er sehe sich zu Unrecht beschuldigt. Sein Anwalt habe gegenüber der Ostthüringer Zeitung betont, das Verfahren belaste seinen Mandanten seelisch stark.

(In einer ersten Fassung dieses Beitrags hieß es in der Überschrift, dass die Anklage zugelassen worden sei. Das ist nicht der Fall. Die Anklage wurde erhoben, über die Zulassung ist noch zu entscheiden, 17.06.2025, 10:40h, jvh.)

Redaktion beck-aktuell, cil, 16. Juni 2025.

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