Sieben Jahre Haft für Ex-Schulleiter wegen Kindesmissbrauchs

Das Landgericht Fulda hat am Freitag einen ehemaligen Grundschulleiter wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und anderer Delikte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nach Ende der Freiheitsstrafe soll er in Sicherungsverwahrung genommen werden, weil er nach Ansicht des LG eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige sich in über 90 Fällen an Kindern und Jugendlichen verging.

Öffentlichkeit zum Schutz der minderjährigen Opfer ausgeschlossen

Er habe dabei seine Stellung als Musiklehrer und Chorleiter und damit als Vertrauensperson ausgenutzt, so das Gericht weiter. Die Öffentlichkeit war wegen des Schutzes der noch minderjährigen Opfer über weite Strecken von dem Prozess ausgeschlossen. Auch die Urteilsbegründung wurde teilweise hinter verschlossenen Türen verlesen. Das Gericht sprach von 32 Opfern, die jüngsten davon waren noch im Grundschulalter. Es könne aber sein, dass die Dunkelziffer noch viel höher liege, hieß es in der Urteilsbegründung. Einen Teil der Straftaten soll der Mann während Chorfreizeiten an schlafenden Opfern vorgenommen und sich dabei gefilmt haben.

Gericht blieb unter Forderung der Generalstaatsanwaltschaft zurück

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft zurück, die zehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der nicht vorbestrafte Ex-Lehrer hatte einen Großteil der Taten gestanden. Ein Vertreter der Anklage zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und verwies auf die angeordnete Sicherungsverwahrung des 48-Jährigen nach Haftende. Der Verurteilte zeigte während der rund 30 Verhandlungstage seit Februar nach Angaben des Gerichts Reue. Die Ermittlungen gegen den Mann waren nach einem Hinweis aus den USA wegen des Verdachts auf den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ins Rollen gekommen. "Ein Zufallsfund", wie es in der Urteilsbegründung hieß. Bei der Durchsuchung im Haus des Mannes vor einem Jahr war belastendes Material gefunden worden, das die Grundlage für die weiteren Ermittlungen bildete. Aufnahmen seiner eigenen Straftaten soll der Mann nicht mit anderen geteilt haben.

Warnsignale wurden übersehen

Die Taten waren laut Urteil über viele Jahre hinweg an anvertrauten Kindern und Jugendlichen, aber auch an zufälligen Opfern verübt worden. Der 48-Jährige war nach Einschätzung des Gerichts vor Bekanntwerden seiner Taten ein "allseits geschätzter Mann aus der Mitte der Gesellschaft". Allerdings habe er ein auffälliges Verhalten gegenüber Kindern gezeigt, entsprechende Warnsignale seien jedoch übersehen worden.

LG Fulda, Urteil vom 02.06.2023 - 2 KLs – 60 Js 6789/21

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2023 (dpa).