LG Freiburg: Supermärkte müssen Herkunft der Ware korrekt angeben

(Bio-)Äpfel, die in Italien geerntet wurden, dürfen im Supermarkt nicht als aus Deutschland stammend beworben werden. Dies hat die Aldi GmbH & Co. KG Mahlberg nun in einem von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen Irreführung angestrengten Verfahren anerkannt. Nach dem daraufhin vom Landgericht Freiburg am 14.01.2020 ausgesprochenen Anerkenntnisurteil muss die Aldi GmbH & Co. KG Mahlberg, sollte sie künftig wieder für Bio-Äpfel aus Deutschland werben, obwohl dem Verbraucher Ware aus anderen Ländern zum Kauf angeboten wird, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen (Az.: 12 O 88/19 KfH).

Äpfel in Deutschland nur verpackt

Im zugrunde liegenden Fall waren die als "aus Deutschland kommend" gekennzeichneten Äpfel lediglich hierzulande verpackt worden. Die Verbraucherzentrale hatte Aldi Mahlberg deswegen abgemahnt. Weil das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, kam es zur Klage.

Falschangaben zu Herkunft häufig

Für viele Verbraucher spiele die Herkunft von Lebensmitteln beim Einkaufen eine wichtige Rolle. Umso wichtiger sei es, dass diese auch korrekt angegeben ist, betont die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Falsche Angaben und Werbung zu Herkunft oder Region kämen häufig vor.

LG Freiburg, Urteil vom 14.01.2020 - 12 O 88/19

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2020.