LG Essen hat Prozess gegen vier ehemalige Arcandor-Aufsichtsräte eingestellt

Das Essener Landgericht hat den Untreueprozess gegen vier ehemalige Aufsichtsratsmitglieder des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor eingestellt. Zuvor hatten die Angeklagten eine Auflage des Gerichts erfüllt und jeweils 75.000 Euro an die Staatskasse überwiesen, wie der Vorsitzende Richter Edgar Loch am 07.07.2017 mitteilte. Angesichts der bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten reiche die Geldauflage aus, das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung zu beseitigen, sagte der Richter.

Unter Angeklagten auch früherer Aufsichtsratschef

Auf der Anklagebank saßen der frühere Aufsichtsratschef des 2009 in die Pleite geschlitterten Handelsriesen Arcandor, Friedrich Carl Janssen, der Ehemann der Quelle-Erbin und ehemaligen Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz, Leo Herl, sowie zwei weitere ehemalige Aufsichtratsmitglieder.

Staatsanwaltschaft: Erfolgsprämien trotz bevorstehender Pleite zugebilligt

Das LG zog mit seiner Entscheidung einen Schlussstrich unter das Verfahren, bei dem zunächst auch noch der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und zwei weitere Aufsichtsräte auf der Anklagebank gesessen hatten. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den ehemaligen Arcandor-Aufsehern vorgeworfen, Middelhoff und einem weiteren Top-Manager noch kurz vor der Pleite des Handelsriesen Erfolgsprämien in Millionenhöhe zugebilligt zu haben, obwohl diese eigentlich keinen Anspruch auf das Geld gehabt hätten. Middelhoff hatten die Ankläger Anstiftung zur Untreue zur Last gelegt.

Verfahren gegen Middelhoff bereits zuvor ohne Auflagen eingestellt

Die Verfahren gegen Middelhoff und die beiden Arbeitnehmervertreter im Kontrollgremium hatte die Kammer bereits in den vergangenen Wochen ohne Auflagen eingestellt. Bei den Aufsichtsräten geschah dies wegen Geringfügigkeit, bei Middelhoff, weil die zu erwartende Strafe angesichts der bereits in einem früheren Verfahren verhängten dreijährigen Haftstrafe "nicht beträchtlich ins Gewicht" falle. Middelhoff, Herl und Jannsen hatten bei der Prozesseröffnung über ihre Anwälte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.

LG Essen

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2017 (dpa).