LG Düsseldorf: Fünf Jahre Freiheitsstrafe für Sprengung von Geldautomaten

Der Angeklagte Anouar A. muss wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls ins Gefängnis. Mit Urteil vom 11.09.2019 hat das Landgericht Düsseldorf den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden (Az.: 003 Kls 2/19).

Beute in Höhe von 108.460 Euro

Aufgrund des Ergebnisses der an 21 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung sei das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte aus den Niederlanden heraus in Deutschland mit weiteren Mittätern einen Geldautomaten gesprengt hat und in einem weiteren Fall versucht hat, den Geldautomaten zu sprengen. Bei der vollendeten Tat erzielten die Täter eine Beute von 108.460 Euro. Er und seine Mittäter hätten sich für die Taten ausschließlich schwarz und gleichartig bekleidet. Für die Fahrt zum Tatort hätten sie in einem Fall einen zuvor entwendeten, hoch motorisierten Personenkraftwagen der Marke Audi RS benutzt. Zur anderen Tat seien sie mit einem Motorroller gefahren.

Intensive Sicherungsmaßnahmen in den Niederlanden

Nachdem es zunächst lange Jahre in den Niederlanden immer wieder zur Sprengung von Geldausgabeautomaten gekommen war und die dortigen Geldinstitute mit intensiven Sicherungsmaßnahmen reagiert hatten, hätten die Täter etwa ab 2015 ihre Taten aus den Niederlanden heraus in Deutschland begangen, meist im Grenzgebiet zu den Niederlanden.

Angeklagtem gelang zunächst die Flucht

Zur Bekämpfung des immer präsenter gewordenen Phänomens von Geldautomatensprengungen gründete die Polizei Nordrhein-Westfalen im Oktober 2015 die Ermittlungskommission "Heat", die in enger Zusammenarbeit mit der niederländischen Polizei seitdem dieses Kriminalitätsfeld bekämpft. Wie das Gericht mitteilte, war im April 2018 nach der versuchten Geldautomatensprengung in Castrop-Rauxel, für die der Angeklagte nun verurteilt wurde, ein erster Zugriff gelungen. Zwei Mittäter des Angeklagten seien damals festgenommen und später vom LG Dortmund (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Dem Angeklagten selbst und einem anderen Mittäter gelang nach Angaben des Gerichts damals die Flucht. Erst etwa ein halbes Jahr später, im November 2018, sei er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in den Niederlanden festgenommen und in die Bundesrepublik überführt worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Weitere Verurteilungen bereits im Juli

In dem Strafverfahren wurden zwei Angeklagte bereits am 18.07.2019 zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und zehn Monaten und zu vier Jahren verurteilt. Eines der Urteile ist rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 11. September 2019.