LG Düsseldorf: Jährliches Entgelt für "Girocard" steht Werbung mit kostenlosem Girokonto entgegen

Die Werbung einer Sparda-Bank mit einem kostenlosen Girokonto ist irreführend, wenn der Kunde für die Ausstellung der Girokarte zahlen muss. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.01.2017 hervor. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung ist auf Antrag der Wettbewerbszentrale ergangen (Az.: 38 O 68/16).

Girokonto trotz Entgelts für Girocard als kostenlos beworben

Wie die Wettbewerbszentrale mitteilte, gehört das in Nordrhein-Westfalen ansässige Bankinstitut zu einer Bankengruppe, die nahezu flächendeckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren. Sie führte aber am 01.04.2016 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von zehn Euro ein. Die "Girocard" ist für die Auszahlung am Geldautomaten, die Nutzung von SB-Terminals und das Drucken der Kontoauszüge erforderlich.

Bank verwies auf kostenfreie "White Card" für Auszahlungen an Geldautomaten

Die Wettbewerbszentrale beanstandete daraufhin den Hinweis auf ein "kostenloses Girokonto" als irreführend, weil der Kunde entgegen der werblichen Ankündigung den, wenn auch überschaubaren, Betrag von zehn Euro für die Ausstellung der für die Nutzung des Kontos erforderlichen Girocard aufwenden muss. Die Bank verteidigte die Fortsetzung der Werbeaussage mit dem Hinweis, dass es dem Kunden möglich sei, sich während der Öffnungszeiten bei den Bankmitarbeitern eine "White Card" ausstellen zu lassen, mit der (allerdings nur) Auszahlungen am Geldautomaten möglich seien. Die Girocard gehöre auch nicht zum herkömmlichen Funktionsumfang eines Girokontos.

Wettbewerbszentrale: Entscheidung für gesamte Bankenbranche bedeutsam

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale schloss sich das LG Düsseldorf dieser Auffassung nicht an. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 09.12.2016 habe sich das Gericht dahingehend geäußert, dass der Verbraucher sich unter einem "kostenlosen Girokonto" ein solches vorstelle, bei dem man nicht für die Girokarte zahlen müsse. "Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt", betont Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale. Dass Kreditinstitute im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase Kontomodelle ändern oder Girokonten nicht mehr kostenlos anbieten, sei zwar nicht per se wettbewerbswidrig. Allerdings müssten Kunden über entstehende Kosten transparent aufgeklärt werden.

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2017 - 38 O 68/16

Redaktion beck-aktuell, 11. Januar 2017.