LG Dresden untersagt MGN GmbH "Kaltakquise" am Telefon

Die MGN GmbH darf Verbraucher künftig nicht mehr ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung für Verkaufsgespräche anrufen. Dies hat das Landgericht Dresden entschieden, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am 26.04.2018 mitteilte (Az.: 3 O 1303/16, nicht rechtskräftig). Laut Verbraucherzentrale hatte das Unternehmen vor allem ältere Verbraucher ohne deren Einwilligung angerufen, um seine Nahrungsergänzungsmittel "an den Mann zu bringen".

Zumindest in einem Fall fehlte erforderliche Einwilligung

Laut Verbraucherzentrale verkaufte die MGN GmbH telefonisch unter anderem Kapseln mit der Bezeichnung "Gesund und Fit" an ältere Verbraucher. Das LG Dresden habe es als erwiesen angesehen, dass in mindestens einem der vor Gericht gebrachten Fälle keine Einwilligung vorlag. Die Verbraucherin habe an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen. Die dort angeblich abgegebene Erklärung habe aber nicht ausgereicht.

Musterurteil zu Widerruf telefonisch geschlossenen Vertrags

Auch sei für einen Verbraucher erfolgreich auf Rückzahlung seines Geldes geklagt worden, so die Verbraucherzentrale. Der Chemnitzer habe auf Drängen des Unternehmensanwalts unter Vorbehalt gezahlt, obwohl er den telefonisch geschlossenen Vertrag widerrufen hatte. "Das sind gute Nachrichten für Verbraucher", sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen zu dem Urteil. "Oft melden sich Betroffene bei uns, deren Widerruf vom Unternehmen nicht anerkannt wird. Für diese Fälle gibt es nun ein Musterurteil, auf das sie sich berufen können". Die MGN GmbH kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

LG Leipzig untersagte MGN GmbH zudem irreführende Werbung

Weiter sei die MGN GmbH in einem anderen Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen vom LG Leipzig dazu verurteilt worden, Verbraucher künftig am Telefon über ihr Widerrufsrecht zu informieren (Az.: 05 O 2170/15). Mit dem gleichen Urteil habe das LG Leipzig auch irreführende Werbung mit einer angeblichen "Geld-zurück-Garantie" untersagt. Dieses Urteil werde in Kürze rechtskräftig, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2018.