Zumindest in einem Fall fehlte erforderliche Einwilligung
Laut Verbraucherzentrale verkaufte die MGN GmbH telefonisch unter anderem Kapseln mit der Bezeichnung "Gesund und Fit" an ältere Verbraucher. Das LG Dresden habe es als erwiesen angesehen, dass in mindestens einem der vor Gericht gebrachten Fälle keine Einwilligung vorlag. Die Verbraucherin habe an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen. Die dort angeblich abgegebene Erklärung habe aber nicht ausgereicht.
Musterurteil zu Widerruf telefonisch geschlossenen Vertrags
Auch sei für einen Verbraucher erfolgreich auf Rückzahlung seines Geldes geklagt worden, so die Verbraucherzentrale. Der Chemnitzer habe auf Drängen des Unternehmensanwalts unter Vorbehalt gezahlt, obwohl er den telefonisch geschlossenen Vertrag widerrufen hatte. "Das sind gute Nachrichten für Verbraucher", sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen zu dem Urteil. "Oft melden sich Betroffene bei uns, deren Widerruf vom Unternehmen nicht anerkannt wird. Für diese Fälle gibt es nun ein Musterurteil, auf das sie sich berufen können". Die MGN GmbH kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
LG Leipzig untersagte MGN GmbH zudem irreführende Werbung
Weiter sei die MGN GmbH in einem anderen Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen vom LG Leipzig dazu verurteilt worden, Verbraucher künftig am Telefon über ihr Widerrufsrecht zu informieren (Az.: 05 O 2170/15). Mit dem gleichen Urteil habe das LG Leipzig auch irreführende Werbung mit einer angeblichen "Geld-zurück-Garantie" untersagt. Dieses Urteil werde in Kürze rechtskräftig, so die Verbraucherzentrale Sachsen.