Immenser Schaden für deutschen Steuerzahler
Man habe die grundsätzliche Strafbarkeit der Geschäfte schon damit ausgedrückt, dass man das Strafverfahren überhaupt eröffnet habe, so der Richter. Das Gericht gab damit eine vorläufige Einschätzung in dem im September 2019 gestarteten Mammut-Prozess. Auf der Anklagebank sitzen in Bonn zwei frühere britische Aktienhändler, denen besonders schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen sowie ein Versuch vorgeworfen wird. Dadurch soll dem deutschen Staat laut Anklageschrift ein Schaden von 447 Millionen Euro entstanden sein.
Umfassend ausgepackt - Angeklagte können mit Strafmilderung rechnen
Es müsse weiter geprüft werden, welche Tatbestände den Angeklagten tatsächlich zur Last gelegt werden könnten und ob diese als Mittäter oder lediglich als Helfer fungiert hätten. Das Gericht stellte jedoch bereits in Aussicht, dass sich die "enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden" mildernd auf das Urteil auswirken dürfte. Beide Angeklagte hatten schon vor Prozessbeginn umfassend ausgepackt.
Urteil frühestens Anfang 2020
Außerdem sind fünf Finanzinstitute in das Verfahren eingebunden, die im damaligen Zeitraum an den "Cum-Ex"-Geschäften mitverdienten. Dass diese als sogenannte Einziehungsbeteiligte kräftig zur Kasse gebeten werden dürften, betonte das Gericht in seiner Einschätzung erneut. Bei den Geschäften schoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividende so verschachtelt hin und her, dass Finanzämter Steuern mehrfach erstatteten. Insgesamt soll der Fiskus damit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag eingebüßt haben. Mit einem Urteil wird in Bonn frühestens im Januar 2020 gerechnet.