Mehrjährige Haft wegen Betrugs mit vorgetäuschten Corona-Testzentren

Das Landgericht Berlin hat am Montag einen 46-jährigen Berliner wegen Betrugs in zwei Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mann hatte den Betrieb von Corona-Testzentren in Baden-Württemberg vorgetäuscht und eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Taterträgen in Höhe von fast 650.000 Euro an.

Teststellen existierten zu keinem Zeitpunkt 

Nach den Feststellungen des Gerichts ließ sich sich der Angeklagte im November 2021 in einem Online-Verfahren bei dem zuständigen Landesamt in Baden-Württemberg als Teststellenbetreiber registrieren. Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 rechnete er anschließend gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet. Die Teststellen hätten zu keinem Zeitpunkt existiert. Hierdurch habe er betrügerisch Taterträge in Höhe von fast 650.000 Euro erwirtschaftet.

Tatbegehung sei besonders leicht gemacht worden

Es lägen jeweils besonders schwere Fälle des Betrugs vor. Der Angeklagte – der in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt hatte – habe gewerbsmäßig gehandelt. In einem Fall sei ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entstanden. Für beide Fälle gelte daher ein erhöhter Strafrahmen. In einer Situation, die für uns alle nicht gut gewesen sei, habe der Angeklagte Krankenkassen geplündert, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten die Tatbegehung besonders leicht gemacht worden sei. Es habe nahezu keine Überprüfung durch die zuständigen Behörden gegeben. Wie das LG Berlin mitteilte, verbleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2023.