FIFA-Werbung für "vollständig klimaneutrale" WM 2022 in Katar war irreführend

Anlässlich der Fußball-WM in Katar 2022 betont der Weltfußballverband auch hohe Nachhaltigkeitsstandards. Doch einem Urteil des LG Berlin II zufolge erläutert der Verband die gemachten Versprechen nicht genügend.

Aussagen des Fußball-Weltverbands FIFA über ein vermeintlich "vollständig klimaneutrales" Weltmeisterschaftsturnier in Katar im Jahr 2022 waren aus Sicht des Berliner Landgerichts irreführend (Urteil vom 16.10.2025 - 52 O 53/23). Das Gericht weist den Verband in einem Urteil an, diese und weitere Behauptungen künftig zu unterlassen.

Dazu gehören auch Aussagen wie dass die FIFA-Nachhaltigkeitsstrategie zur WM 2022 energieeffiziente Stadien oder emissionsarme Transportmittel beinhaltet habe. Auch, dass unvermeidbare Emissionen kompensiert worden seien, darf die FIFA nicht mehr behaupten. Damit gab das LG einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Die Verbraucherzentrale hatte sich gegen entsprechende Aussagen auf der FIFA-Internetseite im Rahmen des Online-Ticketverkaufs für das Turnier vor drei Jahren im Wüstenstaat Katar gewendet. Das LG urteilte, dass die Behauptungen von der FIFA nicht ausreichend erläutert worden seien. Aus Sicht des vzbv blieb völlig offen, in welchem Verhältnis Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich ausgeglichen werden sollten.

Verbraucherzentrale: "FIFA hat Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht"

Es wäre Aufklärung nötig gewesen, ob und wie die Klimaneutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht werde, heißt es im Urteil. So bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Kundinnen und Kunden von einer viel größeren Emissionsreduktion ausgingen, als tatsächlich geschehen.

Die FIFA darf diese Aussagen dem Urteil zufolge künftig auch nicht mehr rückwirkend über das Turnier in Katar treffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Das Urteil zeigt: Die FIFA hat Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht", teilte vzbv-Vorständin Ramona Pop mit. "Wer Nachhaltigkeitsversprechen abgibt, muss sie auch nachvollziehbar belegen."

LG Berlin II, Urteil vom 16.10.2025 - 52 0 53/23

Redaktion beck-aktuell, jvh, 13. November 2025 (dpa).

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