LG Aurich: Pflegevater missbrauchte Pflegekinder - über zehn Jahre Haft

Das Landgericht Aurich hat am 13.08.2019 einen 57 Jahre alten Pflegevater wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Pflegekinder zu zehn Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht ordnete außerdem eine anschließende Sicherungsverwahrung an (Az.: 19 KLs 220 Js 18920/18 (3/19)).

Jahrelang insgesamt sieben Jungen missbraucht

Der Angeklagte, ein ehemaliger Zeitsoldat, hatte sich jahrelang an insgesamt sieben Jungen vergangen, verurteilt wurde er wegen 89 Fällen sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren in der Tatzeit von 1999 bis 2014 unterschiedlich alt, mal fünf, mal neun oder zehn Jahre oder im Jugendlichen-Alter. In einem Fall verging sich der Mann an einem Pflegekind, obwohl er wusste, dass der Junge in seiner Ursprungsfamilie bereits sexuell missbraucht worden war. Nicht immer waren es Pflegekinder, die es traf: Auch zwei Neffen, die zeitweise bei ihm lebten oder ihn besuchten, missbrauchte er.

"Angeklagter nutzte jede Gelegenheit" 

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben bei der Bundeswehr selbst Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, verging sich regelmäßig, teils mehrmals an einem Wochenende an den Kindern. "Der Angeklagte hat jede Gelegenheit genutzt, die er hatte, um sich an Kindern zu vergehen", sagte der Vorsitzende Richter Malte Sanders. Die Kinder waren in Obhut bei ihm und seiner Ehefrau. Die Frau ließ sich während des seit dem 11.07.2019 laufenden Gerichtsverfahrens von ihm scheiden. Es habe nicht alles aufgeklärt werden können, bedauerte Sanders. Von der "Spitze des Eisberges" zu sprechen, sei nicht abwegig. Weitere Verfahren seien anhängig.

Taten verharmlost

Der Angeklagte habe die Taten verharmlosen und als Missverständnisse darstellen wollen, sagte der Richter. Zudem habe er den Kindern die Verantwortung zugeschoben. Dies seien klassische Muster von Sexualstraftätern. 

Sicherungsverwahrung angeordnet

Der Mann sei ein Sexualstraftäter und schwer pädophil. Daher sei es zu erwarten, dass er nach einer Haftentlassung - dann wäre er 67 Jahre alt - weitere Straftaten begehen und sich Zugang zu Kindern verschaffen könnte, begründete der Richter die Sicherungsverwahrung. 

Redaktion beck-aktuell, 13. August 2019 (dpa).