LG Augsburg: Verantwortliche von Embryonenspende-Netzwerk erneut freigesprochen

Das Landgericht Augsburg hat in zweiter Instanz drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks freigesprochen. Die Strafkammer entschied am 13.12.2018, dass die Vermittlung nach einer Kinderwunsch-Behandlung übrig gebliebener Eizellen durch die Angeklagten nicht strafbar sei und bestätigte damit einen Freispruch des Amtsgerichts im schwäbischen Dillingen.

Übrig gebliebene Eizellen für kinderlose Paare

In dem Prozess ging es um Eizellen, die nach erfolgreichen Kinderwunsch-Behandlungen übrig geblieben sind. Viele Eltern wollen dann ihre Zellen anderen kinderlosen Paaren zur Verfügung stellen. Dies ist aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft strafbar. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem AG-Urteil Berufung eingelegt und in der neuen Verhandlung Geldstrafen zwischen 2.400 und 8.500 Euro gefordert. Angeklagt waren ursprünglich 33 Fälle. Die Anklagebehörde kann nach den LG-Urteil erneut Rechtsmittel einlegen.

LG Augsburg, Urteil vom 13.12.2018

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2018 (dpa).