LG Arnsberg: Haus-Hüter muss versehentlich verfeuerte 520.000 Euro nicht ersetzen

Ein Mann kann einen ehemaligen Freund, den er bat, in seinem Urlaub auf seine Werkstatt aufzupassen, nicht belangen, weil dieser unwissentlich seine gesamten im dort stehenden Heizkessel versteckten Ersparnisse in Höhe von fast 520.000 Euro verfeuert hat. Dies entschied das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 13.09.2019 (Az.: I-2 O 347/18).

Kläger versteckte seine gesamten Ersparnisse im Heizkessel

Wie der Sprecher des Gerichts sagte, soll sich der Vorfall zum Jahreswechsel 2014/2015 in Soest ereignet haben. Der Besitzer einer Werkstatt habe einen Freund gebeten, während seines zweiwöchigen Urlaubs nach dem Rechten zu sehen. Der Freund sagte vor Gericht aus, es sei kalt in der Werkstatt gewesen, daher habe er die Heizung angemacht. Der Werkstattbesitzer wiederum trug vor, er habe seine gesamten Ersparnisse in bar im Heizkessel versteckt gehabt. Die Anlage habe er zuvor demontiert. Der Bekannte des Klägers hatte sie aber wieder zusammengebaut.

Haus-Hüter muss verbranntes Geld nicht ersetzen

Als der Werkstatt-Besitzer heimkam, sei fast alles Asche gewesen. 20.000 Euro habe er über die Bundesbank rekonstruieren können. 520.000 Euro wollte er nun von dem Bekannten - dem er die Freundschaft gekündigt habe - wiederbekommen. Laut Gericht steht fest, dass der Ex-Kumpel die Heizung angemacht hatte. Auch die Summe von 540.000 Euro wurde als “wahr unterstellt“. Aber: Niemand hätte auf die Idee kommen können, dass jemand Geld in der Heizung versteckt, erklärten die Richter und wiesen die Klage ab. Die “Bild“-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

LG Arnsberg, Urteil vom 13.09.2019 - I-2 O 347/18

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019 (dpa).