Merz-Schmierereien: Auch zweite Hausdurchsuchung war rechtswidrig

Im Fall der illegalen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin im Sauerland wegen Anti-Merz-Schmierereien vor rund einem Jahr  hat das LG Arnsberg nun auch die Durchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

Nachdem Ende Januar 2025 vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Schmierereien rund um den Veranstaltungsort gefunden worden waren, hatte es im April Hausdurchsuchungen bei der SPD-Nachwuchspolitikerin und im Elternhaus eines Bekannten gegeben. Die damals 17-Jährige, Tochter des Mendener SPD-Ortsvorsitzenden Mirko Kruschinski, und der damals 20-Jährige werden beide als Beschuldigte geführt.

Für die junge Frau war der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt bereits vor Monaten gegen die Durchsuchung vorgegangen und hatte vor dem LG Arnsberg Recht bekommen. Vor dem gleichen Gericht hatte danach auch der Anwalt des jungen Mannes Beschwerde eingelegt. Mit Beschluss vom 18. Dezember habe die zuständige Kammer festgestellt, dass auch die Durchsuchung wegen dieses Beschuldigten rechtswidrig gewesen sei, so eine Gerichtssprecherin.

In beiden Fällen wiesen die Richter darauf hin, dass ein Anfangsverdacht nicht vorgelegen habe. Unter anderem hatten die Ermittler damals auf ein anonymes Schreiben hin die Verdächtigen ins Visier genommen. Die Ermittlungen werden allerdings aktuell noch gegen beide weitergeführt.

Redaktion beck-aktuell, sst, 23. Januar 2026 (dpa).

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