LG Wiesbaden lässt Anklage zu “Cum-Ex“-Aktiendeals zu

Am Landgericht Wiesbaden soll im nächsten Jahr der bundesweit zweite Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von “Cum-Ex“-Aktiendeals beginnen. Die Wirtschaftsstrafkammer habe die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zugelassen und das Hauptverfahren gegen sechs Angeklagte eröffnet, teilte das Gericht am 17.12.2019 mit. Die Verhandlungstermine sollen im ersten Quartal 2020 festgelegt werden (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12).

Anklage wegen “Cum-Ex“-Geschäften zu Lasten der Staatskasse

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Mai 2018 ihre Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste Anklage zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse, die seit Jahren Ermittler beschäftigen. Den Angeklagten wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Aktiendeals führten zu Milliardenschaden beim Fiskus

Bei “Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (“cum“) und ohne (“ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde die Regelung geändert.

Bonner Strafprozess wegen “Cum-Ex"-Geschäften läuft seit Anfang September

Seit Anfang September dieses Jahres läuft der erste Strafprozess zu dem Komplex vor dem Bonner Landgericht. Der dortige Vorsitzende Richter, Roland Zickler, hatte durchblicken lassen, dass das Gericht die gezielte Mehrfacherstattung von Steuern als Straftat werte: “Cum-Ex-Geschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar.“ Bisher ist nicht höchstrichterlich geklärt, ob “Cum-Ex“-Geschäfte nur moralisch fragwürdig oder auch illegal waren. Der Bonner Prozess gilt in dieser Frage als wegweisend (Az.: 62 KLs 1/19).

Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2019 (dpa).