Lambrecht-Interview: "Wir wollen zeigen, dass der Rechtsstaat handlungsfähig ist"

In einem Interview mit der Deutschen Richterzeitung hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unter anderem über die geplante Reform des Strafprozesses und den Kampf gegen Hasskriminalität im Internet geäußert. Mit den geplanten Maßnahmen wolle man die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats demonstrieren, betont Lambrecht.

StPO-Reform: Verfahrensblockaden verhindern

Auf die Frage, wie sie Strafprozesse ohne rechtsstaatliche Abstriche angemessen beschleunigen wolle, erläutert Lambrecht, die von ihr geplanten Einschränkungen im Beweisantrags- und Befangenheitsrecht sollten verhindern, dass Hauptverhandlungen durch eine Vielzahl solcher Anträge blockiert werden. Auch die geplante Bündelung der Nebenklagevertretung diene der effektiveren Durchführung der Hauptverhandlung. Verfahrensrechte würden dadurch nicht substantiell beeinträchtigt.

Auskunftspflicht für Netzwerke durch EU-Regeln

Zum Thema Hasskommentare im Internet verweist Lambrecht auf die Frage, ob sie eine Auskunftspflicht von Netzwerken im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verankern wolle, auf die EU-Pläne zu E-Evidenz. Danach würden Anbieter künftig innerhalb von sechs Stunden in Eilfällen und zehn Tagen im Regelfall Daten an Strafverfolgungsbehörden herausgeben müssen. Andernfalls drohten empfindliche Bußgelder. In dem Interview, das Sie in voller Länge in der DRiZ 2019, 338 lesen können, zeigt Lambrecht sich zudem zuversichtlich, dass die große Koalition bis 2021 fortbesteht.

Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2019.