Länder wollen Paketboten besser schützen

Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am 11.10.2019 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er vor, die bereits bestehende Dokumentationspflicht zu erweitern.

Zusteller sollen tägliche Arbeitszeit selbst dokumentieren

Danach wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag selbst aufzuzeichnen. Das soll auch digital möglich sein. Nach der derzeit geltenden Regelung können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden. Mit ihrem Vorschlag möchten die Länder die von der Bundesregierung beabsichtigte Stärkung der arbeitsrechtlichen Stellung von Mitarbeitern der Kurier-, Express- und Paketdienste noch weiter ausbauen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Nachunternehmerhaftung vor

Die Bundesregierung selbst plant mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz die sogenannte Nachunternehmerhaftung einzuführen. Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.

Ausnahme nur bei Unbedenklichkeitsbescheinigung

Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben. Mit dem Gesetzentwurf ist die Bundesregierung einer Forderung des Bundesrates nachgekommen, der bereits im Frühjahr verlangt hatte, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019.