Trotz fortbestehender Kritik der Länder: KRITIS-Dachgesetz in trockenen Tüchern

Das KRITIS-Dachgesetz soll die Resilienz kritischer Anlagen stärken und Vorgaben aus Brüssel umsetzen. Jetzt hat der Bundesrat zugestimmt, allerdings nicht ohne an seiner Kritik festzuhalten.

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen.

Staatliche Stellen sollen Risikoanalysen erstellen, die als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und für Resilienzpläne der Betreiber dienen sollen. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.

Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es macht Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Vorgaben, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen, ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz.

Kritik der Länder: Zu wenig Anlagen erfasst

Ihrer Kritik an einigen Regelungen des Gesetzes machen die Länder in einer begleitenden Entschließung Luft. So bemängeln sie, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht – wie von ihnen vorgeschlagen – auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wird. Dadurch würden zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht erfasst – insbesondere im ländlichen Raum. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Gerade im Energiebereich könne die Regelung zu Problemen führen, erwarten die Länder. Denn Strom- und Gasnetze seien als Verbundsysteme ausgestaltet, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache.

Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Die Länder befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen. Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Der Bundesrat fordert daher stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.

Redaktion beck-aktuell, bw, 6. März 2026.

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