Früherer Urlaubsstart: Kritik an Schulbefreiung für Sohn von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin

Die Schweriner Justizministerin will schon am letzten Schultag vor den Ferien verreisen und stellt für ihren Sohn einen Antrag auf Schulbefreiung. Der wird genehmigt, nun setzt es Kritik.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) hat ihr Kind am letzten Schultag vor den Ferien beurlauben lassen. Das bestätigte ein Sprecher ihres Hauses: "Aus organisatorischen Gründen hat Ministerin Bernhardt bereits im Februar ihren Familien-Jahresurlaub genommen", heißt es aus dem Ministerium. Der Reisezeitraum sei vom Reiseveranstalter vorgegeben worden. "Der Antrag wurde der Schule des Sohnes vorgelegt und von der Schule genehmigt."

Ein Sprecher des Schweriner Bildungsministeriums schrieb dazu: "Der vorliegende Antrag, noch während der Schulzeit den Urlaub antreten zu können, hätte durch die Schule nicht genehmigt werden dürfen." In § 8 der Schulpflichtverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchPflVO M-V) heißt es: "Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde."

Vom Bildungsministerium hieß es weiter: "Ein vorzeitiger Urlaubsantritt ist kein wichtiger Grund und kein anerkannter Härtefall, auch wenn Gründe angeführt werden, in den Sommerferien keinen gemeinsamen Urlaub machen zu können." Alle Eltern seien nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Die Ministerin verteidigte sich gegen die Kritik an der Freistellung ihres Sohnes. "Ministerin Bernhardt nimmt die Schulpflicht sehr ernst", teilte ihr Ministerium auf Anfrage der dpa mit. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Redaktion beck-aktuell, sst, 9. Februar 2026 (dpa).

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