Konversionstherapien: Supreme Court kippt Verbot in Colorado

Der Supreme Court hat das in Colorado geltende Verbot sogenannter "Conversion Therapy" gekippt. Die Mehrheit der Richterinnen und Richter sah einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Supreme Court der USA ein Gesetz des Bundesstaats Colorado aufgehoben, das Konversionstherapien untersagte. Das Gericht bewertete das Verbot als Eingriff in die durch den Ersten Verfassungszusatz geschützte Redefreiheit, weil die Regelung bestimmte Beratungsinhalte untersagte und damit auf die zugrunde liegende Sichtweise abziele.

Unter "Conversion Therapy" werden Beratungs‑ oder Behandlungsansätze verstanden, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität von Menschen zu verändern – ein Vorgehen, das äußerst umstritten ist. Es betrifft insbesondere die LGBTQI+-Community. Im von den Demokraten regierten Colorado sind Konversionstherapien bei Minderjährigen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder queer definieren, seit 2019 verboten. 

Gesundheitsregulierung oder Meinungsregulierung?

Der Supreme Court gab der Therapeutin nun mit acht Stimmen zu einer Recht. Wie unter anderem Courthouse News berichtet, argumentierte die Mehrheit der Richterinnen und Richter, Colorado könne die verbale Beratung nicht allein dadurch in eine regulierbare medizinische Behandlung umdefinieren, dass es sie als solche bezeichnet. Der Staat habe zwar ein Interesse an Regulierungen im Gesundheitswesen, dürfe aber keine inhaltliche Orthodoxie durchsetzen. Geklagt hatte eine evangelikale Therapeutin, die eine "christliche Therapie" für homosexuelle Jugendliche anbietet, die aus ihrer Sicht gegen die Bibel verstoßen.

Die einzige abweichende Meinung vertritt Supreme-Court-Richterin Ketanji Brown Jackson. Sie betont, dass Bundesstaaten traditionell berechtigt seien, medizinische Leistungen – einschließlich der verwendeten Methoden und Kommunikationsformen – zu regulieren. Die Richterin warnte, eine Ausweitung der Meinungsfreiheit in diesem Bereich könne den Schutz von Patientinnen und Patienten erheblich erschweren und Teile der medizinischen Aufsicht unterlaufen.

Courthouse News verweist auch auf die Einordnung des Falls durch die Beteiligten. Die klagende Beraterin sah das Gesetz als diskriminierende Beschränkung ihrer religiös motivierten Beratungspraxis. Colorado argumentierte hingegen, das Verbot diene dem Schutz Minderjähriger vor Verfahren, die von vielen Expertinnen und Experten als schädlich eingestuft werden. Unter anderem die American Psychological Association (APA) erklärte, dass die Konversionstherapie nicht den Kriterien einer legitimen therapeutischen Behandlung entspreche.

In Deutschland verboten

Vertreterinnen und Vertreter der LGBTQ‑Community sowie Organisationen, die Jugendliche in diesem Bereich beraten, zeigten sich besorgt über mögliche Gesundheitsrisiken und wiesen auf die breite fachliche Ablehnung der Konversionstherapie hin. Die Klägerseite sprach dagegen von einer Stärkung der Rechte von Beratenden und Familien.

In Deutschland sind Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung seit 2020 verboten. Mehr als 20 US-Bundesstaaten haben ähnliche Gesetze wie in Colorado.

Redaktion beck-aktuell, js, 1. April 2026.

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