Hintergrund: Abschlussbericht der JuMiKo-Arbeitsgruppe
Hintergrund sei den Fragestellern zufolge der Abschlussbericht einer von der Herbstkonferenz der Justizminister 2017 eingesetzten Arbeitsgruppe, an der sich auch das Bundesjustizministerium beteiligt hatte, und ein entsprechender Beschluss, schreibt der Pressedienst. Es sei fraglich, heiße es in der Anfrage, wie die Bundesregierung zu den Forderungen der Justizministerkonferenz stehe und welche Schritte sie unternehmen werde.
FDP fragt nach Regulierung von Rechtsdienstleistungen
Die Abgeordneten wollten daher unter anderem wissen, inwiefern die Bundesregierung an der Erstellung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe mitgewirkt und ob sie inhaltliche Punkte in die Arbeitsgruppe eingebracht habe. Weiter fragten sie, welche Liberalisierungen beziehungsweise Restriktionen innerhalb des Rechtsdienstleistungsrechts oder des anwaltlichen Berufsrechts die Bundesregierung plane.
Prüfungsstand hinsichtlich Lockerung des Kapitalbeteiligungsverbots an Anwaltsgesellschaften?
Abschließend erkundigen sie sich laut Pressedienst, ob die Bundesregierung im Rahmen der in der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/5438) angekündigten Prüfung der Lockerung des Verbotes reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften Fortschritte erzielt habe.