Klagewelle wegen Klinikabrechnungen: Sozialgerichte plädieren für vorherige Schlichtung

Angesichts des Streits zwischen Krankenkassen und Kliniken über unzählige Abrechnungen pochen die Landessozialgerichte in Deutschland auf eine deutliche Entlastung. Auf ihrer Jahrestagung in Wörlitz forderten sie nach Angaben eines Sprechers am 22.05.2019 die Einführung eines bundesweit einheitlichen obligatorischen Schlichtungsverfahrens, bevor eine Klage in diesen Fällen erhoben werden kann.

Sozialgerichte befürchten zusätzliche Belastungen

"Alle Bundesländer sind in einem erheblichen Umfang von dieser Klagewelle betroffen“, sagte der Sprecher. Dadurch würden die Sozialgerichte zusätzlich belastet, denen es ohnehin an Personal fehle. Es bestehe zudem die Sorge, dass andere Streitigkeiten um existenzsichernde Leistungen wie Hartz IV und Rentenansprüche nicht zeitnah bearbeitet werden könnten.

Vorsorgliche Klagen der Krankenkassen

Zahlreiche Krankenkassen hatten den Angaben zufolge jüngst wegen strittiger Abrechnungen gegen Kliniken geklagt. Allein das bayerische Landessozialgericht geht derzeit von rund 22.000 Verfahren aus. Damit verbundene zusätzliche Kosten seien letztlich auch das Geld des Steuerzahlers, sagte der Gerichtssprecher. In dem bundesweiten Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nun vorsorglich per Klage zurückfordern. Eine einheitliche obligatorische Schlichtung würde dazu beitragen, Streitigkeiten womöglich vorher und auch schneller zu beenden.

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2019 (dpa).