EuGH soll Möglichkeit eines "Rücktritts vom Brexit" prüfen

Der Gerichtshof der Europäischen Union soll klären, ob Großbritannien seinen Brexit-Antrag vor dem Austrittsdatum im März 2019 noch zurücknehmen könnte. Ein schottisches Gericht habe die Frage vorgelegt und ein beschleunigtes Verfahren beantragt, teilte der EuGH am 04.10.2018 mit.

Fragen zu Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV

Es geht um das offizielle Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV. Demnach muss ein Mitgliedsstaat, der die Europäische Union verlassen will, dies offiziell mitteilen; der Austritt wird dann genau zwei Jahre später rechtskräftig. Im Fall Großbritanniens ist das der 29.03.2019. Geklärt werden soll nun nach Angaben des schottischen Gerichts, ob, wann und wie die Notifizierung vor Ende der Zwei-Jahres-Frist einseitig zurückgenommen werden kann. Die Frage könne nur der EuGH eindeutig klären.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2018 (dpa).